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DER UNTERSCHIED:
SACHMANGELHAFTUNG & GARANTIE

GEBRAUCHTWAGEN-GARANTIE

Die Reparaturkostenversicherung

Bei unseren Fahrzeugen bieten wir Ihnen die Möglichkeit eine Reparaturkostenversicherung abzuschliessen. Diese Garantie erfolgt über die GGG (Gebrauchtwagen-Garantie). Der Garantieumfang ist variabel wählbar. Je nach gewählter Garantieform können fast alle Baugruppen integriert werden. Die Garantiebedingungen lassen wir Ihnen gerne zukommen.

Ein starker Partner an der Seite mit der Gebrauchtwagengarantie der GGG. Die „Erhaltungs-Garantie“ garantiert die Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. Es werden Bauteile umfaßt, gemäß den zugrunde liegenden Bedingungen – auch dann, wenn der Mangel bei Verkauf noch nicht vorhanden war (und somit eine Haftung des Händlers ausgeschlossen ist).
Mit diesem großen Leistungsumfang und der Höhe der Leistungen ist sie ein „Muss“ für jeden Autokäufer.

Die garantierten Baugruppen*:

MOTOR*

Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Kurbelwelle, Kurbelwellenlager, Kolben, Kolbenbolzen, Laufbuchsen, Ölpumpe, Pleuel, Pleuellager, Nockenwelle, Aggregatswelle, Stößel, Kipphebel, Schlepphebel, Schwinghebel, Ventile, Ventilfeder, Ventilführung, Ventilsitz, Ausgleichswelle, Zylinderkopfdichtung

SCHALT-/AUTOMATIK-GETRIEBE*

Haupt-, Vorgelege- und Nebenwelle, Schaltgabel, Schaltstangen, Schaltarretierung, Synchronkörper, Synchronringe, Zahnräder, Tachoantrieb, Getriebelager, Getriebegehäuse, Drehmomentwandler, Planetengetriebe, Ölpumpe, Hydrokolben, Lamellen, Bremsbänder, Freilauf, Fliehkraftregler, Modulator, Schalteinheit, Primär- und Sekundärwelle mit verschiebbaren Kegelscheiben, Ölpumpe, Stahlgliederband, hydraulische Steuereinheit

DIFFERENTIALGETRIEBE*

Differentialgetriebegehäuse, Antriebskegelrad, Tellerrad, Ausgleichskorb, Ausgleichsräder, Lager, Differentialsperre

KRAFTÜBERTRAGUNGSWELLEN*


Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke; von der Antriebsschlupfregelung: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher, Ladepumpe

BREMSANLAGE*

Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, von der Hydropneumatik die Hochdruckpumpe; folgende Teile vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Drehzahlfühler

LENKUNG*

Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Lenkhilfe mit allen Innenteilen

KRAFTSTOFFANLAGE*

Kraftstoffförderpumpe, Einspritzpumpe, Pumpe-Düse-Einheit, Vergaser, folgende Teile der elektronischen Einspritzanlage: Steuergerät, Drosselklappengehäuse, Drosselklappenschalter, Luftmassenmesser, Einspritzdüsen

KÜHLSYSTEM*

Vom Wasserkühlerkreislauf: Kühler, Thermostat, Wasserpumpe

ELEKTRO- /HYBRID*

Antriebs-, Synchron-, Asynchron-, Gleichstrom-, Reluktanz-, Transversalfluss-, Radnabenmotoren, Reduktionsgetriebe, Wechselrichter, Gleichspannungswandler

ELEKTRISCHE ANLAGE*

Lichtmaschine mit Regler, Anlasser mit Magnetschalter, folgende Bauteile der elektronischen Zündanlage: Steuergerät und Zündspule

TURBOLOADER*

Abgasturboloader

KLIMAANLAGE*

Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer

KOMFORPAKET*

Elektrische Fensterheber: Schalter, elektrische Motoren; Front- und Heckscheibenheizungselemente; Motoren der Front- und Heckscheibenwischer, elektrisches Schiebedach: Schalter, elektrische Motoren; Zentralverriegelung: elektrische Motoren, Magnetspulen; Hupe; Blinkrelais; Geschwindigkeitsregelanlage

MOBILITÄTSGARANTIE*

Pannenhilfe vor Ort, Abschleppkosten

* gemäß Garantiebedingungen.

DER UNTERSCHIED: SACHMANGELHAFTUNG & GARANTIE

Sachmangelhaftung:

Bei der Sachmangelhaftung haftet der Verkäufer für einen Mangel des KFZ, wenn dieser zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegt. Es ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers, die gegenüber dem Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann.
Stellt der Käufer erst später einen Mangel fest, kommt es darauf an, ob dieser Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorlag. Wenn der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist, haftet der Verkäufer nicht.
Wichtig ist, dass der Käufer beweisen kann, dass ein Mangel vorliegt. Hierbei muss er Verschleißteile oder eine andere Schadensursache ausschließen können. 
Die gesetzliche Vermutungsregelung tritt dann ein, wenn der Mangel in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe auftritt. Es wird angenommen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag – allerdings hat der Verkäufer eine Chance zu beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war.

Garantie:

Eine Garantie wird freiwillig und kostenlos oder gegen Entgelt vom Hersteller (Herstellergarantie) bzw. Händler unter den Garantiebedingungen gegeben. Ein Händler kann selbst oder über eine Versicherung die Garantie anbieten. Eine Garantie besteht nicht zwingend.
Wenn ein Mangel innerhalb der Garantielaufzeit auftritt, ist festzustellen ob das defekte Bauteil unter den Garantieumfang fällt. Dann besteht Anspruch auf eine kostenfreie Reparatur. Je nach Laufzeit des KFZ trägt der Käufer einen Eigenanteil der Reparaturkosten. Die Lohnkosten werden Ihm nicht belastet.

Sachmangelhaftung

gesetzliche Haftung

1.-6. Monat ab Übergabe des KFZ

Der Kunde muss beweisen können, dass Sachmängel vorliegen.

Ja, das ist der Fall

Gesetzlich wird vermutet, dass die Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorlagen (Beweislastumkehr).

Wenn der KFZ-Betrieb die vermuteten Mängel bei der Übergabe widerlegen kann, wird keine Haftung übernommen evtl. greift hier die Garantie. Unsere Empfehlung: Bestehen Sie immer auf ein Übergabeprotokoll.

Nein, das ist nicht der Fall

Es wird keine Haftung übernommen.

Ab dem 7. Monat der Übergabe

Der Kunde muss beweisen können, dass Sachmängel vorliegen.

Ja, das ist der Fall

Der Kunde muss beweisen können, dass Sachmängel vorliegen.

Wenn Mängel vorzuweisen sind, greift die Haftung.
Ausnahmen sind: bei bewusster Kenntnis des Käufers und / oder die Sachmangelhaftungsfrist ist abgelaufen. Beim Verkauf von neuen Artikeln an den Verbraucher wird auf den Lieferanten zurückgegriffen.

Nein, das ist nicht der Fall

Es wird keine Haftung übernommen.

Garantie

vertragliche Haftung – nicht zwingend und automatisch.

Eine Garantie wird freiwillig und kostenlos oder gegen Entgelt gegeben.

Je nach Mängel kann diese durch den Hersteller, dem Händler oder durch eine Versicherung auf Garantie erfolgen.

Ja, fällt unter die Garantiebedingung

Prüfen Sie die Garantiezeit.
Wenn die Garantiezeit abgelaufen ist, wird keine Haftung aus Garantie übernommen – evtl. wird aus Kulanz gehandelt.
Wenn Sie in der Garantiezeit liegen, greift die Haftung aus Garantie.

Nein, fällt nicht unter die Garantiebedingung

Es wird keine Haftung aus Garantie übernommen – evtl. wird aus Kulanz gehandelt.

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KONTAKT

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22941 Bargteheide

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ÖFFNUNGSZEITEN

Mo. – Do.: 09:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 09:00 – 16:00 Uhr
Sa.: 09:00 – 12:00 Uhr
Ausstellung der Gebrauchtwagen: ganztägig, auch außerhalb der Öffnungszeiten

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