GEBRAUCHTWAGEN-GARANTIE
Die Reparaturkostenversicherung
Bei unseren Fahrzeugen bieten wir Ihnen die Möglichkeit eine Reparaturkostenversicherung abzuschliessen. Diese Garantie erfolgt über die GGG (Gebrauchtwagen-Garantie). Der Garantieumfang ist variabel wählbar. Je nach gewählter Garantieform können fast alle Baugruppen integriert werden. Die Garantiebedingungen lassen wir Ihnen gerne zukommen.
Ein starker Partner an der Seite mit der Gebrauchtwagengarantie der GGG. Die „Erhaltungs-Garantie“ garantiert die Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. Es werden Bauteile umfaßt, gemäß den zugrunde liegenden Bedingungen – auch dann, wenn der Mangel bei Verkauf noch nicht vorhanden war (und somit eine Haftung des Händlers ausgeschlossen ist).
Mit diesem großen Leistungsumfang und der Höhe der Leistungen ist sie ein „Muss“ für jeden Autokäufer.
Die garantierten Baugruppen*:
MOTOR*
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Kurbelwelle, Kurbelwellenlager, Kolben, Kolbenbolzen, Laufbuchsen, Ölpumpe, Pleuel, Pleuellager, Nockenwelle, Aggregatswelle, Stößel, Kipphebel, Schlepphebel, Schwinghebel, Ventile, Ventilfeder, Ventilführung, Ventilsitz, Ausgleichswelle, Zylinderkopfdichtung
SCHALT-/AUTOMATIK-GETRIEBE*
Haupt-, Vorgelege- und Nebenwelle, Schaltgabel, Schaltstangen, Schaltarretierung, Synchronkörper, Synchronringe, Zahnräder, Tachoantrieb, Getriebelager, Getriebegehäuse, Drehmomentwandler, Planetengetriebe, Ölpumpe, Hydrokolben, Lamellen, Bremsbänder, Freilauf, Fliehkraftregler, Modulator, Schalteinheit, Primär- und Sekundärwelle mit verschiebbaren Kegelscheiben, Ölpumpe, Stahlgliederband, hydraulische Steuereinheit
DIFFERENTIALGETRIEBE*
Differentialgetriebegehäuse, Antriebskegelrad, Tellerrad, Ausgleichskorb, Ausgleichsräder, Lager, Differentialsperre
KRAFTÜBERTRAGUNGSWELLEN*
Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke; von der Antriebsschlupfregelung: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher, Ladepumpe
BREMSANLAGE*
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, von der Hydropneumatik die Hochdruckpumpe; folgende Teile vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Drehzahlfühler
LENKUNG*
Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Lenkhilfe mit allen Innenteilen
KRAFTSTOFFANLAGE*
Kraftstoffförderpumpe, Einspritzpumpe, Pumpe-Düse-Einheit, Vergaser, folgende Teile der elektronischen Einspritzanlage: Steuergerät, Drosselklappengehäuse, Drosselklappenschalter, Luftmassenmesser, Einspritzdüsen
KÜHLSYSTEM*
Vom Wasserkühlerkreislauf: Kühler, Thermostat, Wasserpumpe
ELEKTRO- /HYBRID*
Antriebs-, Synchron-, Asynchron-, Gleichstrom-, Reluktanz-, Transversalfluss-, Radnabenmotoren, Reduktionsgetriebe, Wechselrichter, Gleichspannungswandler
ELEKTRISCHE ANLAGE*
Lichtmaschine mit Regler, Anlasser mit Magnetschalter, folgende Bauteile der elektronischen Zündanlage: Steuergerät und Zündspule
TURBOLOADER*
Abgasturboloader
KLIMAANLAGE*
Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer
KOMFORPAKET*
Elektrische Fensterheber: Schalter, elektrische Motoren; Front- und Heckscheibenheizungselemente; Motoren der Front- und Heckscheibenwischer, elektrisches Schiebedach: Schalter, elektrische Motoren; Zentralverriegelung: elektrische Motoren, Magnetspulen; Hupe; Blinkrelais; Geschwindigkeitsregelanlage
MOBILITÄTSGARANTIE*
Pannenhilfe vor Ort, Abschleppkosten
* gemäß Garantiebedingungen.
DER UNTERSCHIED: SACHMANGELHAFTUNG & GARANTIE
Sachmangelhaftung:
Bei der Sachmangelhaftung haftet der Verkäufer für einen Mangel des KFZ, wenn dieser zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegt. Es ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers, die gegenüber dem Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann.
Stellt der Käufer erst später einen Mangel fest, kommt es darauf an, ob dieser Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorlag. Wenn der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist, haftet der Verkäufer nicht.
Wichtig ist, dass der Käufer beweisen kann, dass ein Mangel vorliegt. Hierbei muss er Verschleißteile oder eine andere Schadensursache ausschließen können.
Die gesetzliche Vermutungsregelung tritt dann ein, wenn der Mangel in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe auftritt. Es wird angenommen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag – allerdings hat der Verkäufer eine Chance zu beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war.
Garantie:
Eine Garantie wird freiwillig und kostenlos oder gegen Entgelt vom Hersteller (Herstellergarantie) bzw. Händler unter den Garantiebedingungen gegeben. Ein Händler kann selbst oder über eine Versicherung die Garantie anbieten. Eine Garantie besteht nicht zwingend.
Wenn ein Mangel innerhalb der Garantielaufzeit auftritt, ist festzustellen ob das defekte Bauteil unter den Garantieumfang fällt. Dann besteht Anspruch auf eine kostenfreie Reparatur. Je nach Laufzeit des KFZ trägt der Käufer einen Eigenanteil der Reparaturkosten. Die Lohnkosten werden Ihm nicht belastet.
Sachmangelhaftung
gesetzliche Haftung
1.-6. Monat ab Übergabe des KFZ
Der Kunde muss beweisen können, dass Sachmängel vorliegen.
Ja, das ist der Fall
Gesetzlich wird vermutet, dass die Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorlagen (Beweislastumkehr).
Wenn der KFZ-Betrieb die vermuteten Mängel bei der Übergabe widerlegen kann, wird keine Haftung übernommen evtl. greift hier die Garantie. Unsere Empfehlung: Bestehen Sie immer auf ein Übergabeprotokoll.
Nein, das ist nicht der Fall
Es wird keine Haftung übernommen.
Ab dem 7. Monat der Übergabe
Der Kunde muss beweisen können, dass Sachmängel vorliegen.
Ja, das ist der Fall
Der Kunde muss beweisen können, dass Sachmängel vorliegen.
Wenn Mängel vorzuweisen sind, greift die Haftung.
Ausnahmen sind: bei bewusster Kenntnis des Käufers und / oder die Sachmangelhaftungsfrist ist abgelaufen. Beim Verkauf von neuen Artikeln an den Verbraucher wird auf den Lieferanten zurückgegriffen.
Nein, das ist nicht der Fall
Es wird keine Haftung übernommen.
Garantie
vertragliche Haftung – nicht zwingend und automatisch.
Eine Garantie wird freiwillig und kostenlos oder gegen Entgelt gegeben.
Je nach Mängel kann diese durch den Hersteller, dem Händler oder durch eine Versicherung auf Garantie erfolgen.
Ja, fällt unter die Garantiebedingung
Prüfen Sie die Garantiezeit.
Wenn die Garantiezeit abgelaufen ist, wird keine Haftung aus Garantie übernommen – evtl. wird aus Kulanz gehandelt.
Wenn Sie in der Garantiezeit liegen, greift die Haftung aus Garantie.
Nein, fällt nicht unter die Garantiebedingung
Es wird keine Haftung aus Garantie übernommen – evtl. wird aus Kulanz gehandelt.